Steuergesetzgebung für Firmenveranstaltungen in Spanien

Wichtige Neuigkeiten für Ihre nächsten Firmenevents in Spanien!

Am 1. Januar 2015 trat ein neues Spanisches Steuergesetz in Kraft. Unter anderem, werden ausländische Firmen von der Spanischen Mehrwertsteuer – für durch Meetingplanner organisierte Firmenveranstaltungen – in Spanien befreit.

Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Rechnungsscenarien:

VON DER SPANISCHEN MWST. BEFREITE FIRMENVERANSTALTUNGEN

DMC und Meetingplanner verrechnen hundertprozentig arbeitsorientierte Veranstaltungen (Kongresse, Tagungen usw.) ohne MwSt. als innergemeinschaftliche Leistung. Die DMC muss die gezahlte MwSt. beim Spanisches Finanzamt später einfordern.

INCENTIVE UND FREIZEITREISEN

Einfache Incentivereisen werden mit 0%, 10% oder 21% Mehrwertsteuersatz (abhängig von der Dienstleistung) in Rechnung gestellt und in Ihrem Land zurückerstattet. Klicken Sie sich durch die nachstehenden Tabs um mehr über die Mehrwertsteuersätze und Dienstleistungen herauszufinden.

Für weitere Informationen, kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns Ihnen bei jeder Frage oder Unklarheit zu helfen.

MEHRWERTSTEUERSÄTZE

FIRMENEVENT

INCENTIVE

Ohne MwSt.

Die Eventrechnung wird nur dann ohne MwSt. abgerechnet,

wenn das komplette Event als eine Geschäftstätigkeit angesehen wird.

MWST. SÄTZE FÜR INCENTIVEREISEN

KEINE MWST.

10% MWST.

21% MWST.

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