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Wichtige Neuigkeiten für Ihre nächsten Firmenevents in Spanien!
Am 1. Januar 2015 trat ein neues Spanisches Steuergesetz in Kraft. Unter anderem, werden ausländische Firmen von der Spanischen Mehrwertsteuer – für durch Meetingplanner organisierte Firmenveranstaltungen – in Spanien befreit.
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Rechnungsscenarien:
DMC und Meetingplanner verrechnen hundertprozentig arbeitsorientierte Veranstaltungen (Kongresse, Tagungen usw.) ohne MwSt. als innergemeinschaftliche Leistung. Die DMC muss die gezahlte MwSt. beim Spanisches Finanzamt später einfordern.
Einfache Incentivereisen werden mit 0%, 10% oder 21% Mehrwertsteuersatz (abhängig von der Dienstleistung) in Rechnung gestellt und in Ihrem Land zurückerstattet. Klicken Sie sich durch die nachstehenden Tabs um mehr über die Mehrwertsteuersätze und Dienstleistungen herauszufinden.
Für weitere Informationen, kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns Ihnen bei jeder Frage oder Unklarheit zu helfen.
Ohne MwSt.
Die Eventrechnung wird nur dann ohne MwSt. abgerechnet,
wenn das komplette Event als eine Geschäftstätigkeit angesehen wird.
MwSt. Sätze von 0%, 10% und 21%
Rechnungen beinhalten die verschiedenen angewandten Steuersätze, abhängig der Dienstleistungen (siehe weiter unten).
100% der MwSt. wird in Ihrem Land zurückerstattet.
Reiseguides
Audiovisuals
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Unterkunft
Catering und Restaurants
Transporte
Reinigungsdienstleistungen
Museen, Sportevent Eintrittskarten
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Mieten von Meetingräumen und anderen Locations
Künstler, Übersetzungen, Eventpersonal…
Bootmieten
Eintrittskarten für Theater und kulturelle Events
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